amtl. anerkannte Verkehrspsychologische Beratung in der Probezeit

Verkehrspsychologische Beratung in der Probezeit

Verkehrspsychologische Beratung in der Probezeit

Erfahren Sie, wie verkehrspsychologische Beratung in der Probezeit Ihnen dabei helfen kann, sicherer auf den Straßen zu fahren. Erhalten Sie wertvolle Expertentipps und Einblicke, wie Sie Ihre Fahrkompetenz steigern und potenzielle Risikosituationen meistern können, damit Sie Ihre Probezeit ohne MPU-Anordnung oder anderen weiteren Probleme mit Ihrer Führerscheinbehörde abschließen können.

Sie haben eine Fahrerlaubnis auf Probe und sind verkehrsauffällig geworden?

Sie haben eine Fahrerlaubnis auf Probe und haben einen Verkehrsverstoß begangen? Die Fahrerlaubnisbehörde hat Sie aufgefordert, sich einer verkehrspsychologischen Beratung zu unterziehen? Es drohen sonst weitere Konsequenzen, wie z.B. Führerscheinentzug oder eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)?

Ich bin nach §71 FeV / § 2a StVG für die verkehrspsychologische Beratung von Fahrerlaubnisinhabern auf Probe amtlich anerkannt. Meine Bescheinigung wird von Ihrer Fahrerlaubnisbehörde als entsprechende Maßnahme akzeptiert.

Per WhatsApp und per Mail bin ich immer für Sie erreichbar unter 0152-01058103

Gesetzliche Grundlagen der verkehrspsychologischen Beratung für Menschen mit Fahrerlaubnis auf Probe

Laut der Gesetz muss die Fahrerlaubnisbehörde einen Kraftfahrer in der Probezeit

„schriftlich (…) verwarnen und ihm nahe (…) legen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung nach Absatz 7 teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat“. (§ 2a Abs. 2 Nr. 2 StVG) 

 

Ablauf und Inhalt einer verkehrspsychologischen Beratung in der Probezeit

„In der verkehrspsychologischen Beratung soll der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe veranlasst werden, Mängel in seiner Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und die Bereitschaft zu entwickeln, diese Mängel abzubauen. Die Beratung findet in Form eines Einzelgesprächs statt.

 

Sie kann durch eine Fahrprobe ergänzt werden, wenn der Berater dies für erforderlich hält. Der Berater soll die Ursachen der Mängel aufklären und Wege zu ihrer Beseitigung aufzeigen. Erkenntnisse aus der Beratung sind nur für den Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe bestimmt und nur diesem mitzuteilen. Der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe erhält jedoch eine Bescheinigung über die Teilnahme zur Vorlage bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde. Die Beratung darf nur von einer Person durchgeführt werden, die hierfür amtlich anerkannt ist. …“ (§ 2a Abs. 2 Nr. 2 StVG Abs. 7)

Sebastian Wagner

Sebastian Wagner

Diplom-Psychologe, amtlich anerkannter verkehrspsychologischer Berater

 

Herr Diplom-Psychologe Sebastian Wagner ist gemäß § 71 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) für diese verkehrspsychologische Beratung in der Probezeit amtlich anerkannt.

 

Die verkehrspsychologische Beratung erfolgt im Rahmen von drei bis vier Einzelgesprächen á 50 Minuten.

 

Der Teilnehmer erhält nach Abschluss der Beratung eine Teilnahmebescheinigung, die er bei seiner Fahrerlaubnisbehörde vorlegen kann.

Kosten verkehrspsychologische Beratung in der Probezeit

Die Verkehrspsychologische Beratung in der Probezeit kostet 350,- € inkl. MwSt.

Kontakt und Anmeldung für verkehrspsychologische Beratung in der Probezeit 

 

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Ich bin auch bei WhatsApp für Sie da: 0152 01058103.

 

Gesetzliche Grundlagen: § 2a StVG§ 38 FeV und § 71 FeV