Allgemeine Geschäftsbedingungen / Kosten

Allgemeines

In der Regel arbeite ich mit Ihnen in Einzelsitzungen á 50 Minuten Dauer. Die Anzahl der Sitzungen wird individuell vereinbart und richtet sich nach dem Fortschritt im Therapieverlauf. Durchschnittlich sind bei MPU-Vorbereitung/Verkehrstherapie zwischen 8-14 Sitzungen notwendig. Der Stundensatz liegt momentan bei 115 EUR zzgl. 19% USt. pro Sitzung.

Verkehrspsychologische Dienstleistungen und Schrifstücke wie Gutachten/Atteste/psychologische Stellungnahmen sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtige Selbstzahlerleistungen. Die Krankenkassen erstatten die Kosten hierfür grundsätzlich nicht.

Psychotherapie hingegen ist eine umsatzsteuerbefreite Dienstleistung. Im Einzelfall kann die Kostenerstattung bei den Krankenkassen/Beihilfestellen beantragt werden.

Absageregelungen

Termine werden nach dem so genannten „Bestellprinzip“ stets verbindlich mit Ihnen als Patient/Klient vereinbart und in dieser Zeit werden keine anderen Patienten/Klienten eingeplant. Sie „bestellen“ also sozusagen Ihren Termin bei mir und dieser wird Ihnen von mir garantiert bereitgehalten.

Kostenfrei können Termine vom Patienten/Klienten bis allerspätestens 48 Stunden werktags (ausgenommen Wochenenden und Feiertage) abgesagt oder verschoben werden. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Terminabsage für den Patienten/Klienten kostenfrei. Zu Ihrer eigenen Gewissheit empfehle ich, dass Sie sich von mir eine Lesebestätigung geben lassen, damit Sie sicher sein können, dass die Absage bei mir auch wirklich angekommen ist. Ich hafte nicht für Tippfehler oder technische Probleme bei der Absendung Ihrer Absage. Wird der Termin vom Patienten/Klienten später als 48 Stunden werktags vor dem Termin abgesagt/verschoben, oder erscheint der Patient/Klient nicht zu dem vereinbarten Termin oder erscheint am falschen Ort, entsteht mir, dem Psychologen, ein Schaden durch den Terminausfall, den der Patient/Klient zu verantworten hat. In diesem Fall muss ich dem Patienten/Klienten unabhängig vom Absage- oder Verschiebungsgrund gem. § 615 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch, sog. Annahmeverzug) leider 100 EUR in Rechnung stellen.