Fachpsychologisches Gutachten Waffen nach §6 Waffengesetz

Fachpsychologisches Gutachten Waffen

Waffenrechtliche Untersuchung - amtlich anerkannt und zu fairen Konditionen

Mit der Verwendung von Schusswaffen geht auch eine große Verantwortung einher. Denn allzu leicht können Menschen geschädigt werden oder es können Gefährdungssituationen entstehen. Der Staat verlangt deshalb in bestimmten Auslangslagen eine waffenrechtliche Untersuchung. Diplom-Psychologe Sebastian Wagner bietet entsprechende Untersuchungen an. Ich erstelle für Sie ein fachpsychologisches Gutachten für den Besitz von Waffen. Meine Gutachten sind bundesweit/deutschlandweit amtlich anerkannt.

Fachpsychologisches Gutachten Waffen über die persönliche Eignung bei Personen unter 25 Jahren §6 Abs. 3

Menschen, die noch unter 25 Jahre alt sind benötigen laut § 6 Abs. 3 einen Nachweis über die persönliche Eignung zum Waffenbesitz. Diese Regel trifft nicht für Jäger zu und auch nicht für Sportschützen, die Waffen besitzen wollen, die sie bereits mit 18 Jahren erwerben führen dürfen.

Fachpsychologisches Gutachten Waffen über die persönliche Eignung bei Personen unter 25 Jahren §6 Abs. 3

Menschen, die noch unter 25 Jahre alt sind benötigen laut § 6 Abs. 3 einen Nachweis über die persönliche Eignung zum Waffenbesitz. Diese Regel trifft nicht für Jäger zu und auch nicht für Sportschützen, die Waffen besitzen wollen, die sie bereits mit 18 Jahren erwerben führen dürfen.

Gutachten bei Zweifeln an der persönlichen Eignung nach Waffengesetz §6 Abs. 2

Die Waffenbehörde muss eine waffenrechtliche Begutachtung dann anordnen, wenn bestimmte Tatsachen vorliegen, die an Ihrer geistigen und körperlichen Eignung Zweifel bzgl. ihrer Zuverlässigkeit bei der Behörde hervorrufen. Solche Tatsachen sind beispielsweise bei aktenkundiger Alkohol oder Drogenproblematik gegeben. Oder bei Selbst- oder Fremdgefährdung, z.B. wegen Aggressivität.

Mit einem waffenrechtlichen Gutachten können Sie jedoch diese Eignungszweifel gegenüber der Waffenbehörde ausräumen.

Amtlich anerkannte waffenrechtliche Gutachten

Mit einem waffenrechtlichen Gutachten können Sie ihre persönliche Eignung trotz der aktenkundigen Tatsachen nachweisen. Bei einem „positiven“ Gutachten gelten Ihre Eignungszweifel gegenüber der Behörde als ausgeräumt. 

Ablauf der waffenrechtlichen Begutachtung

Die Untersuchung besteht aus zwei Teilen: eine Voruntersuchung auf Aktenbasis und eine persönliche Untersuchung am Stanort Bamberg. Genauere Informationen erhalten Sie in Ihrem Informationspaket, welches Sie hier anfordern können.

Zum persönlichen Termin bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit.

An Ihren Untersuchungstag durchlaufen Sie folgende Schritte:

  • Leistungstests (z.B. Reaktionszeit)
  • Fragebögen
  • Gutachtergespräch

Etwa drei Stunden sollten Sie für Ihren Besuch bei mir einplanen. Innerhalb von zwei Wochen erhalten Sie Ihr aussagefähiges Gutachten und legen es Ihrer zuständigen Behörde vor.

Sebastian Wagner, Ihr Gutachter

Sebastian Wagner, Ihr Gutachter

Diplom-Psychologe, Psychotherapeut (HeilprG)

Amtliche Anerkennung für Fachpsychologisches Gutachten Waffen

Fachpsychologe für Klinische Psychologie BDP

Fachpsychologe für Verkehrspsychologie BDP

Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie (§ 4a StVG)

Amtlich anerkannter verkehrspsychologischer Berater (§ 71 FeV)

Starten Sie jetzt durch mit einem Fachpsychologischen Gutachten nach §6 Waffengesetz

Wenn Sie weitere Fragen zum waffenrechtlichen Gutachten haben oder ein Infopaket anfordern möchten, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Ich bin hier, um Ihnen zu helfen und ich freue mich schon sehr darauf, Sie zu unterstützen! Gerne können Sie mich auch unter 0152-01058103 per WhatsApp kontaktieren. 

Über Sebastian Wagner

Mehr Informationen über meine Person finden sie hier.

Alle Links von mir im Internet finden Sie bei Linktree. https://linktr.ee/psychologewagner